1. Alle Angaben, Darstellungen und Berechnungen in diesem Exposé wurden sorgfältig zusammengestellt und auf ihre Richtigkeit überprüft. Für Abweichungen von der vor- gesehenen Bauausführung aufgrund behördlicher Auflagen unter anderem durch das Denkmalschutzamt, technischer oder wirtschaftlicher Erfordernisse kann keine Gewähr übernommen werden. Änderungen durch die Genehmigungsbehörden bleiben vorbehalten. Die Verantwortung für die Exposéangaben übernehmen die zukünftigen Vertragspartner jeweils in dem Umfang, den die Angaben sachlich in ihrem vertraglichen Aufgabenbereich einnehmen.
2. Ein Wertermittlungsgutachten eines unabhängigen Sachverständigen über die erziel- baren Mieten wurde nicht eingeholt. Es wird darauf hingewiesen, dass von der erzielbaren Miete die nicht umlagefähigen Nebenkosten wie z.B. Hausverwaltergebühren, Instand- haltungsrücklage etc. in Abzug gebracht werden müssen und dass im Falle eines Leer- standes die sonst auf den Mieter umlagefähigen Nebenkosten vom Käufer zu tragen sind.
3. Jedem Kaufinteressenten werden die allein gültigen notariellen Vertragsunterlagen zur Einsichtnahme jederzeit zur Verfügung gestellt.
4. Der Erwerb einer Eigentumswohnung entbindet den Käufer - trotz der im Exposé dargelegten Information - nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Informationspflicht, gegebenenfalls auch unter Hinzuziehung unabhängiger, rechtlicher, technischer oder steuer- licher Berater.
5. Wir weisen darauf hin, dass keine steuerliche Beratung mit diesem Angebot ver- bunden und auch nicht darin enthalten ist.
6. Niemand ist berechtigt, von diesem Exposé abweichende Angaben zu machen.
7. Eingeschaltete Vermittler sind als selbständige Immobilienmakler tätig und nicht Erfüllungsgehilfen des Verkäufers oder Prospektherausgebers. Sie erhalten für ihre Tätig- keit eine Innenprovision.
8. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Wiederverkaufs der erzielbare Kaufpreis auch unter dem hier genannten Kaufpreis liegen kann.
9. Die Bereiche des Gebäudes, welche nicht von der Baubeschreibung erfasst sind, entsprechen den altersgemäßen Gegebenheiten des Hauses.
10. Für steuerliche Angaben und Vorausberechnungen wird keine Gewähr über- nommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundlagen für die Steuervergünstigungen nach §7 i EStG erst nach Abschluss und Abrechnung der Sanierungsmaßnahmen vom Bauträger bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden können und von dieser sodann die genaue Höhe der steuerbegünstigten Aufwendung ermittelt und bescheinigt wird. Auch werden die steuerlichen Ergebnisse verbindlich erst danach durch die Finanzverwaltung ermittelt und festgelegt. Hierbei kann es zu Abweichungen gegenüber den geplanten Ergebnissen kommen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass keine Gewähr darüber übernommen wird, dass die Finanzbehörden sich der Aufteilung des Kaufpreises gemäß Kaufvertrag anschließen werden.
11. Haftungsvorbehalt
Die Haftung der gegenwärtigen und zukünftigen Vertragspartner, einschließlich der Kapitalvermittlungsgesellschaften oder der von ihnen Beauftragten und deren Mitarbeiter, für unrichtige oder unvollständige Prospektangaben oder für Verletzung eventuell bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten gegenüber dem Anleger, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dabei können die Prospektangaben dem jeweiligen Vertragspartner nur insoweit zugerechnet werden, als sie in den von diesem übernom- menen vertraglichen Aufgabenbereich fallen. Dies gilt auch, soweit eine Haftung aus gesetzlichen Vorschriften im Einzelfall hergeleitet werden sollte. Eine gesamtschuld- nerische Haftung der Vertragspartner für die Prospektangaben ist daher ausgeschlossen. Eventuelle Schadensersatzansprüche des Anlegers gegen die vorgenannten Personen oder Gesellschaften oder Gesellschafter, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren, vorbe- haltlich kürzerer gesetzlicher oder vertraglicher Fristen , spätestens in drei Jahren seit seinem Beitritt. Da die eingeschalteten Vermittler nicht auf alle dem/den Käufer/Käufern interessierenden Punkte von sich aus automatisch eingehen können, wird die Prospekt- herausgeberin dem Interessenten auf schriftliche Anfrage sämtliche mit der Beteiligung zusammenhängende Details erläutern.